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Kunstfreiheit unter Vorbehalt – Die Causa „Ödipus Exzellenz“ und die Grenzen des Sagbaren am Theater Osnabrück

Der leere Thron in Theben – Ein Skandal in der Provinz als Symptom

Am 24. Juni 2025 verkündete das Theater Osnabrück die Absetzung seiner geplanten Saisoneröffnung „Ödipus Exzellenz“, was mich erst einmal stark überraschte. Die offizielle Begründung sprach vage von „unüberbrückbaren Differenzen in der Art der künstlerischen Umsetzung“¹, eine Darstellung, der das Regieteam um Lorenz Nolting umgehend und entschieden widersprach.¹ Was folgte, war weit mehr als ein lokaler Theaterstreit, und für mich einen eigenen Artikel wert.

Der Vorfall entwickelte sich zu einem exemplarischen Fall, einem „jüngsten Symbol eines strukturellen Kulturversagens“, das die prekäre Lage der Kunstfreiheit in Deutschland, insbesondere „abseits der Metropolen“, beleuchtet.⁵ Es legt die Bruchlinien im deutschen Theatersystem offen, an denen institutionelle Macht, persönliche Befindlichkeiten, der Druck konservativer Milieus und eine tiefgreifende Verunsicherung im Umgang mit kontroverser Kunst aufeinandertreffen. Paradoxerweise hat die Absetzung des Stücks genau jenen Diskurs entfacht, den es auf der Bühne anstoßen wollte.

Die Intervention des Intendanten Ulrich Morkusch, die mutmaßlich eine Auseinandersetzung verhindern sollte, katapultierte die Debatte auf eine nationale Ebene. Wie ein Kommentator treffend bemerkte, wird nun der „7. Akt von Senecas Ödipus in den Feuilletons der Republik gespielt“.¹ Die Themen „Sexualisierte Gewalt in der Kirche erneut vertuscht“ und „Machtausübung im Kulturbetrieb“ erhielten so eine Aufmerksamkeit, die die Osnabrücker Bühne allein kaum hätte erzeugen können. Der Versuch, einen Konflikt durch einen Machtakt zu beenden, hat diesen erst vollends entzündet und die Unkontrollierbarkeit von Zensurversuchen im Zeitalter einer vernetzten, kritischen Öffentlichkeit demonstriert.

Akt I: Die Pest und die Prophezeiung – Das künstlerische Konzept von „Ödipus Exzellenz“

Konzeptionelle Grundlage und lokaler Bezug

Das von Regisseur Lorenz Nolting und Dramaturgin Sofie Boiten entwickelte Stück „Ödipus Exzellenz“ basierte auf Senecas antiker Tragödie „Ödipus“. Die Geschichte des Königs, der unwissentlich Schuld auf sich geladen hat und dessen Weigerung, die Wahrheit zu erkennen, eine Pest über sein Land Theben bringt, diente als Parabel für das systemische Versagen der katholischen Kirche im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Die zentrale Frage des künstlerischen Teams, „Was ist die größere Schuld: Es zu wissen, aber nichts sagen, oder blind dafür gewesen zu sein?“⁸, zielte direkt auf die Mechanismen von Verdrängung und Vertuschung.

Die Wahl des Themas war von hoher lokaler Dringlichkeit. Kurz zuvor hatte eine von der Universität Osnabrück im Auftrag des Bistums durchgeführte Studie die schockierenden Ausmaße des Missbrauchs in der Region offengelegt: Mindestens 400 Kinder und Jugendliche wurden seit 1945 Opfer sexualisierter Gewalt durch Kleriker. Vor diesem Hintergrund wollte das künstlerische Team gezielt aufzeigen, „mit welchen Narrativen es die Kirche bis heute schafft, den Diskurs zurückzuhalten“.⁵

Die zentrale Rolle des Betroffenen Karl Haucke

Eine Schlüsselrolle in diesem Konzept spielte Karl Haucke. Als Kind selbst in einem katholischen Internat mehrfach missbraucht, war er nicht nur als Berater engagiert, sondern als aktiver Mitwirkender und Co-Autor in den Entstehungsprozess involviert. Haucke, ein ausgebildeter Sozialwissenschaftler und erfahrenes Mitglied in nationalen Betroffenenräten, sollte Authentizität gewährleisten und zugleich sicherstellen, dass die Perspektive der Betroffenen im Zentrum steht. Seine Mitwirkung war ein klares politisches Statement und baute auf seinen Erfahrungen in ähnlichen Theaterprojekten auf, wie etwa bei „Der Weg zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert“ am Theater für Niedersachsen.

Künstlerische Methode: Das Theater als forensischer Raum

Das künstlerische Konzept ging über ein traditionelles Drama hinaus und näherte sich einer Form der theatralen Forensik. Es verband den antiken Mythos als strukturellen Rahmen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien, dokumentarischem Material aus Hauckes Erlebnissen und einer kritischen Analyse kirchlicher Rituale. Die Bühne sollte zu einem Labor werden, in dem die Pathologie des systemischen Missbrauchs seziert wird. Ein zentrales Element war dabei die Dekonstruktion der kirchlichen Sprache. Demutsgesten und liturgische Formeln wie das „mea culpa“ sollten als Werkzeuge entlarvt werden, die, so Nolting, „eingesetzt von den Tätern, um den Missbrauch, der dann später geschieht, zu rechtfertigen und abzusichern“. Die geplante Gottesdienst-Szene war somit kein provokanter Selbstzweck, sondern der dramaturgische Kern einer Analyse, die auf Wahrheitsfindung mit theatralen Mitteln abzielte. Die spätere Absetzung verhinderte daher nicht nur ein Theaterstück, sondern den Versuch, eine neue Form des aufklärenden, partizipativen Theaters zu etablieren.

Akt II: Das Orakel des Intendanten – Eskalation, Intervention und Abbruch

Der Konflikt schwelte von Beginn an. Laut Dramaturgin Sofie Boiten gestaltete sich die Kommunikation mit Intendant Ulrich Morkusch bereits in der Vorbereitungsphase als schwierig. Morkusch soll das Thema des Missbrauchs als „verjährt“ bezeichnet und die positiven Aspekte der Kirche betont haben, die bereits „so viel Gutes“ tue.¹⁰ Diese Haltung signalisierte eine fundamentale Dissonanz zur künstlerischen Intention des Teams.

Die Situation eskalierte in der dritten Probenwoche. Morkusch bestellte das Team ein und sprach ein Verbot für die geplante Gottesdienst-Szene sowie die Verwendung des Vaterunsers aus. Die Begründung, die er laut Augenzeugen vor dem versammelten Ensemble lieferte, markierte den emotionalen und ethischen Bruchpunkt: Er fühle sich von der Szene „missbraucht“ und „beschmutzt“. Diese Wortwahl in Anwesenheit eines realen Missbrauchsopfers wurde von den Beteiligten als Täter-Opfer-Umkehr und als unerträgliche Anmaßung empfunden.

Im Anschluss eskalierte die Theaterleitung den Konflikt weiter, indem sie von einem dialogischen Prozess zu einem autoritären Diktat überging. Dem künstlerischen Team wurde ein Papier zur Unterschrift vorgelegt, in dem es sich verpflichten sollte, „keine religiösen Symbole zu diskreditieren“. Die Gottesdienst-Szene dürfe zwar „probiert“ werden, jedoch nur „unter Aufsicht“ der Intendanz. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, künstlerische Freiheit vertraglich zu beschneiden und den kreativen Prozess einer bürokratischen Kontrolle zu unterwerfen – ein fundamentaler Widerspruch zur Natur des Theaters. Das Team lehnte die Unterschrift ab, woraufhin die Theaterleitung am 24. Juni 2025 die Zusammenarbeit beendete und die Produktion endgültig absagte.¹

Akt III: Stimmen aus dem Exil – Die Perspektiven der Protagonisten

Die Narrative der Konfliktparteien stehen sich unversöhnlich gegenüber. Während die Theaterleitung von künstlerischen Differenzen und der Notwendigkeit, das Publikum zu schützen, spricht, sehen das künstlerische Team und der beteiligte Betroffene einen Akt der Zensur und des Machtmissbrauchs.

Ulrich Morkusch / Theaterleitung: Unüberbrückbare künstlerische Differenzen. Schutz des (gläubigen) Publikums und der eigenen religiösen Gefühle. Das Team habe versucht, die Leitung von Entscheidungsprozessen auszuschließen. Berufung auf das Letztentscheidungsrecht. Fühlt sich von der Gottesdienst-Szene „missbraucht“ und „beschmutzt“.

Lorenz Nolting / Künstlerisches Team: Zensur und Eingriff in die Kunstfreiheit. Machtmissbrauch durch die Intendanz. Verhinderung einer notwendigen kritischen Auseinandersetzung mit dem Missbrauchsskandal. Vorauseilender Gehorsam gegenüber der Kirche. „institutionelle Feigheit“; „religiöse Einflussnahme“. Nolting: Die Sprache der Kirche wird „eingesetzt von den Tätern, um den Missbrauch… zu rechtfertigen“.  

Karl Haucke (Betroffener): Anmaßung und Relativierung von realem Missbrauch durch die Wortwahl des Intendanten. Das Theater wurde zu einem „unsicheren Raum“. Die Inszenierung hätte die perfiden Mechanismen der Täter aufgedeckt. „Uns Betroffenen diese Begrifflichkeit zu stehlen, um damit ein individuelles Machtinteresse zu verwirklichen, ist nicht verboten. Aber es ist unanständig.“. „Das ist das Gift, die Ableitung der Verbrechen aus der göttlichen Sendung.“.

Analyse: Kunstfreiheit versus Hausrecht – Eine juristische und führungstechnische Einordnung

Die Kunstfreiheit und das Direktionsrecht des Intendanten

Der Fall in Osnabrück wirft ein Schlaglicht auf ein grundlegendes Spannungsverhältnis im deutschen Theatersystem. Auf der einen Seite steht die Kunstfreiheit, die in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes als vorbehaltloses Grundrecht garantiert ist.¹⁷ Sie schützt den gesamten künstlerischen Prozess vom Konzept bis zur Aufführung, den sogenannten „Werk- und Wirkbereich“¹⁹, und entzieht künstlerische Inhalte einer staatlichen Bewertung oder Zensur.¹⁹ Grenzen findet dieses hohe Gut nur in kollidierenden Verfassungsrechten wie der Menschenwürde oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Auf der anderen Seite steht die Organisationsstruktur des deutschen Stadttheaters, die dem Intendanten als künstlerischem Leiter die Gesamtverantwortung und damit ein weitreichendes Direktions- und „Letztentscheidungsrecht“ einräumt. Dieses arbeitsvertraglich verankerte Recht soll die Umsetzung einer kohärenten künstlerischen Vision sicherstellen.

Das Letztentscheidungsrecht als strukturelle Schwachstelle

Die Causa „Ödipus Exzellenz“ demaskiert dieses Letztentscheidungsrecht als eine strukturelle Sollbruchstelle für die Kunstfreiheit im subventionierten Theatersystem. Während das Grundgesetz die Kunst vor direkten staatlichen Eingriffen schützt, ermöglicht die Organisationsform des Stadttheaters einen indirekten Eingriff durch den vom Staat eingesetzten Leiter. Das Recht, das ursprünglich künstlerische Qualität sichern sollte, wird hier zur Waffe, um ein kontroverses, aber verfassungsrechtlich geschütztes Kunstwerk aus Gründen der persönlichen Befindlichkeit, des vermuteten Publikumsschutzes oder des vorauseilenden Gehorsams gegenüber gesellschaftlichen Machtgruppen zu unterbinden.

Die Berufung auf das Letztentscheidungsrecht, um eine inhaltliche Auseinandersetzung zu verhindern, kommt somit einem Akt der Zensur gleich, auch wenn er formaljuristisch als arbeitsrechtliche Weisung getarnt wird. Die Führung von Ulrich Morkusch offenbart dabei einen veralteten, autokratischen Stil. Anstatt den künstlerischen Konflikt zu moderieren und den gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen – eine Kernaufgabe des Theaters –, eskalierte er ihn durch einseitige Machtentscheidungen und würgte ihn schließlich ab. Die nachträglich angekündigte Diskussionsveranstaltung zum Thema¹ erscheint vor diesem Hintergrund nicht als glaubwürdige Alternative, sondern als eine Maßnahme zur Schadensbegrenzung. Der Fall legt somit eine grundlegende Systemfrage offen: Wie kann die Kunstfreiheit innerhalb einer hierarchischen, staatlich finanzierten Institution wirksam geschützt werden, wenn deren Leiter sich als ihr oberster Zensor geriert?

Kontext: Osnabrücker Verhältnisse – Lokale und nationale Kulturkämpfe

Der Eklat am Theater Osnabrück fand nicht in einem Vakuum statt, sondern ist Teil eines größeren, aufgeheizten kulturpolitischen Klimas, sowohl lokal als auch national.

Der lokale „Kulturkampf“ um die Kunsthalle Osnabrück

Kurz vor der Absetzung von „Ödipus Exzellenz“ war die Stadt bereits Schauplatz einer heftigen Auseinandersetzung um die Kunstfreiheit. Der CDU-Kreisverband Osnabrück forderte die Schließung und den Boykott der Ausstellung „Kinder, hört mal alle her!“ in der städtischen Kunsthalle.²³ Die Begründung, die Werke seien „grotesk und verstörend“ und propagierten „kannibalistische Fantasien“²³, wurde von SPD und Grünen/Volt scharf zurückgewiesen. Sie verteidigten die Kunsthalle und beriefen sich auf das Grundrecht der Kunstfreiheit.²³ Dieser Vorfall schuf ein Klima, in dem die Grenzen des künstlerisch Zumutbaren bereits aggressiv verhandelt wurden und die Politik versuchte, direkten Einfluss auf kuratorische Entscheidungen zu nehmen.

Der neue Ton aus Berlin: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer

Parallel dazu vollzog sich auf Bundesebene ein kulturpolitischer Wechsel. Im Mai 2025 wurde der konservative Publizist Wolfram Weimer zum neuen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ernannt. In programmatischen Texten wie seinem Gastbeitrag „Verteidigt die Freiheit“ in der Süddeutschen Zeitung positionierte sich Weimer gegen eine vermeintliche „identitätsideologische Freiheitsfeindlichkeit von rechts und von links“ und kritisierte einen „linken Alarmismus“. Diese symmetrische Bedrohungsanalyse wurde umgehend von Carsten Brosda, dem Präsidenten des Deutschen Bühnenvereins, kritisiert, der die größere Gefahr für die Kultur in den nationalistischen Forderungen der AfD sieht.

Der Fall Osnabrück fungiert als Mikrokosmos, in dem sich diese nationalen Trends spiegeln. Die Aktionen der lokalen CDU sind eine praktische Manifestation des von konservativen und rechten Kräften geführten „Kulturkampfes“. Die Entscheidung von Intendant Morkusch kann als präventive Anpassung an diesen wahrgenommenen konservativen „Backlash“ interpretiert werden. Gleichzeitig stellt der Fall die kulturpolitische Agenda des neuen Staatsministers auf die Probe. Während Weimer eine gleichwertige Gefahr von „links und rechts“ postuliert, zeigt die Causa Osnabrück einen klassischen Konflikt: Ein gesellschaftskritisches Kunstprojekt wird durch eine etablierte Machtstruktur (Intendanz), mutmaßlich unter dem Einfluss einer mächtigen Institution (Kirche) und im Kontext konservativer politischer Agitation (CDU), unterbunden.

Fazit: Was bleibt von Ödipus? – Lehren aus einem Lehrstück über Macht, Moral und Theater

Die Absetzung von „Ödipus Exzellenz“ war keine unvermeidliche Folge „künstlerischer Differenzen“. Sie war das Resultat einer Kette von Fehlentscheidungen einer überforderten Theaterleitung, die in einem politisch und religiös sensiblen Umfeld den Mut zur Auseinandersetzung verlor. Die deplatzierte und verletzende Wortwahl des Intendanten, der sich selbst als „missbraucht“ bezeichnete, vergiftete den Dialog unwiderruflich und offenbarte ein tiefes Unverständnis für die Perspektive von Betroffenen realer Gewalt.

Der Fall unterstreicht die besondere Verletzlichkeit kritischer Kunst in der "Provinz", wo die Nähe zu politischen und gesellschaftlichen Machtzentren größer und der öffentliche Druck direkter ist als in den anonymen Metropolen. Was in Berlin als legitime Provokation gilt, kann in Osnabrück als unzumutbarer Affront gewertet werden, der institutionelle Ängste und Abwehrmechanismen aktiviert.

Die Causa Osnabrück ist somit eine Mahnung. Die Kunstfreiheit ist kein Selbstläufer. Sie muss täglich verteidigt werden – nicht nur gegen offene Angriffe von außen, wie durch politische Parteien, sondern auch gegen die subtilen Mechanismen der Selbstzensur, der institutionellen Feigheit und des Machtmissbrauchs von innen. Kulturverbände wie der Deutsche Bühnenverein sind gefordert, klare Positionen zu beziehen und Strukturen zu hinterfragen, die das „Letztentscheidungsrecht“ von Intendanten über die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Kunst stellen.

Die Debatte, die das Theater Osnabrück auf seiner Bühne verhindern wollte, muss nun umso lauter in der gesamten Gesellschaft geführt werden. Der Thron in Theben ist leer, doch die Pest der ungesühnten Schuld und der unterdrückten Wahrheit ist noch lange nicht gewichen.


Referenzen

  1. Osnabrück: Streit um abgesagte Saisoneröffnung - Nachtkritik (https://nachtkritik.de/meldungen/osnabrueck-streit-um-abgesagte-saisoneroeffnung)
  2. Streit hinter den Kulissen? Theater Osnabrück sagt „Ödipus Exzellenz“ ab - Hasepost (https://www.hasepost.de/streit-hinter-den-kulissen-theater-osnabrueck-sagt-oedipus-exzellenz-ab-608129/)
  3. Osnabrück: Streit um abgesagte Saisoneröffnung - Nachtkritik (https://nachtkritik.de/meldungen/osnabrueck-streit-um-abgesagte-saisoneroeffnung)
  4. nachtkritik.de: "Streit um Stückabsetzung: Das Theater Osnabrück wollte die Saison mit ... - Bluesky (https://bsky.app/profile/nachtkritik.bsky.social/post/3lsxvtvzp2s2p)
  5. Medienschau: Die Zeit – Zur Premieren-Absage in Osnabrück - Nachtkritik (https://nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=25711:medienschau-die-zeit-zur-premieren-absage-in-osnabrueck&catid=242)
  6. Archiv Bühne - Efeu - Die Kulturrundschau - Perlentaucher (https://www.perlentaucher.de/efeu/sw/buehne.html)
  7. Medienschau: Die Zeit – Zur Premieren-Absage in Osnabrück - Nachtkritik (https://www.nachtkritik.de/medienschau/medienschau-die-zeit-zur-premieren-absage-in-osnabrueck)
  8. Ödipus Exzellenz am 31.08.2025 in Osnabrück - Rausgegangen (https://rausgegangen.de/events/odipus-exzellenz-0/)
  9. Ödipus Exzellenz am 14.09.2025 in Osnabrück - Rausgegangen (https://rausgegangen.de/en/events/odipus-exzellenz-2/)
  10. 'In Theater Osnabrück wordt artistieke vrijheid ingeperkt omwille van de katholieke kerk' – Theaterkrant (https://www.theaterkrant.nl/nieuws/in-theater-osnabruck-wordt-artistieke-vrijheid-ingeperkt-omwille-van-de-katholieke-kerk/)
  11. Cultural Leadership – Führung im Theaterbetrieb [1. Aufl.] 9783658317300, 9783658317317 - DOKUMEN.PUB (https://dokumen.pub/cultural-leadership-fhrung-im-theaterbetrieb-1-aufl-9783658317300-9783658317317.html)
  12. BackstageClassical - Podigee (https://podcast0460dc.podigee.io/feed/mp3)
  13. Eine Initiative des Petersburger Dialogs Unter der Leitung von Prof. Dr. h. c. Albert Scharf und Prof. Dr. jur. Michail Fedotov - Петербургский диалог (https://petersburger-dialog.ru/files/lib/2004_1.pdf)
  14. BackstageClassical Podcast | Auf Deezer hören (https://www.deezer.com/de/show/5830337)
  15. BVerwG 6 P 6.06, Beschluss vom 09. Januar 2007 | Bundesverwaltungsgericht (https://www.bverwg.de/090107B6P6.06.0)
  16. Editorial Kultur-Mensch Vier Politiker für die Kultur - Deutscher Kulturrat (https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2016/06/PK-05_2008.pdf)
  17. Art 5 GG - Einzelnorm - Gesetze im Internet (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)
  18. Die große Freiheit der Kunst | Deutscher Kulturrat (https://www.kulturrat.de/themen/texte-zur-kulturpolitik/die-grosse-freiheit-der-kunst/)
  19. Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG) - Prüfungsschema - Juracademy (https://www.juracademy.de/grundrechte/kunst-wissenschaftsfreiheit-schema.html)
  20. Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_5_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland)
  21. Freiheit von Meinung, Kunst und Wissenschaft | Grundrechte | bpb.de (https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/grundrechte-305/254387/freiheit-von-meinung-kunst-und-wissenschaft/)
  22. Streiche im öffentlichen Raum und der Kunstgriff der Kunst- begriffe – Zur Subsumtion unter Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG - ZJS – Zeitschrift für das Juristische Studium (https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2024_1_1817.pdf)
  23. SPD und Grüne kritisieren CDU-Aufruf für Boykott von Kunsthallen-Schau | Monopol (https://www.monopol-magazin.de/spd-und-gruene-kritisieren-cdu-aufruf-fuer-boykott-von-kunsthallen-schau)
  24. CDU Osnabrück distanziert sich von Kunsthallen-Ausstellung ... (https://www.cdu-ratsfraktion-osnabrueck.de/pressemitteilung/cdu-osnabrueck-distanziert-sich-von-kunsthallen-ausstellung-kinder-hoert-mal-alle-her-und-ruft-zum-boykott-auf/)
  25. „Über Geschmack lässt sich streiten, über Kunstfreiheit nicht“ – Stadtverband Osnabrück (https://gruene-os.de/blog/2024/06/17/ueber-geschmack-laesst-sich-streiten-ueber-kunstfreiheit-nicht/)
  26. Kunsthalle in Osnabrück: CDU fordert Schließung von Kunstausstellung - DER SPIEGEL (https://www.spiegel.de/panorama/kunsthalle-in-osnabrueck-cdu-fordert-schliessung-von-kunstausstellung-a-10b9f939-ae84-46eb-986a-979fe0e20658)
  27. Kunsthalle Osnabrück: Kunst für Kannibalen und Pädophile? - Hasepost (https://www.hasepost.de/kunsthalle-osnabrueck-kunst-fuer-kannibalen-und-paedophile-485280/)
  28. CDU ruft zum Boykott auf: Kunst darf alles, außer in Osnabrück | taz.de (https://taz.de/CDU-ruft-zum-Boykott-auf/!6014587/)
  29. Streit um Ausstellung in der Kunsthalle Osnabrück - RADIO RST (https://www.radiorst.de/artikel/streit-um-ausstellung-in-der-kunsthalle-osnabrueck-2016221.html)
  30. Kunsthalle Osnabrück weist CDU-Kritik an einer neuen Ausstellung zurück (https://www.deutschlandfunkkultur.de/kunsthalle-osnabrueck-weist-cdu-kritik-an-einer-neuen-ausstellung-zurueck-102.html)
  31. Künstlerin Sophia Süßmilch wird nach CDU-Boykottaufruf bedroht - Monopol Magazin (https://www.monopol-magazin.de/kuenstlerin-wird-nach-cdu-boykottaufruf-bedroht)
  32. Öffnung und Neuausrichtung der Kunsthalle: Beschluss - Ratsfraktion Osnabrück (https://fraktion-gruene-os.de/ratspolitik/antraege/ratsantraege-einzelansicht/oeffnung-und-neuausrichtung-der-kunsthalle)
  33. Nach CDU-Kritik: Grüne/Volt stärken Kunsthalle Osnabrück den Rücken (https://evangelische-zeitung.de/nach-cdu-kritik-gruene-volt-staerken-kunsthalle-osnabrueck-den-ruecken)
  34. Seite 5 – Stadtverband Osnabrück (https://gruene-os.de/page/5/?post_type=post)
  35. Kritik an Ausstellung der Osnabrücker Kunsthalle zurückgewiesen - OS-Radio 104,8 (https://www.osradio.de/2024/06/20/193364/)